top of page

Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Bantschow Catering GmbH

 1. Geltungsbereich
1.1    Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen, Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen mit unseren bzw.

an unsere Kunden.


1.2    Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, wir hätten deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.


1.3    Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen uns und dem Kunden.

 


2. Angebote und Vertragsabschluss
2.1    An unsere Angebote halten wir uns für die im jeweiligen Angebot angegebene Frist gebunden. Durch die Unterzeichnung unseres Angebotes innerhalb der Bindungsfrist nimmt der Kunde unser Angebot an. Dies gilt dann als Vertrag. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.


2.2 Gültigkeit haben nur Aufträge und Verträge in schriftlicher Form. Telefonische oder mündliche Zusatzvereinbarungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Kunden für uns verbindlich.


2.3    Für den Umfang der Lieferungen und Leistungen und den Lieferzeitpunkt ist der jeweilige Vertrag maßgebend. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Wir werden den Kunden unverzüglich über eine Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten.

 

 
3. Leistungen, Preise, Angebotserstellung
3.1    Wir sind verpflichtet, die vom Kunden bestellten und zugesagten Leistungen zu erbringen.


3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für in Anspruch genommenen Leistungen, die vereinbarten bzw. üblichen Preise von uns zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen von uns an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften (wie z.B. die GEMA).


3.3    Unsere vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils am Rechnungsdatum gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.


3.4    Sollte ein Auftrag nicht zustande kommen, sind wir nach vorheriger Vereinbarung berechtigt, die anlässlich der Angebotserstellung angefallenen Kosten, wie beispielsweise Konzeptions-, Arbeits- und Fahrtkosten sowie die Kosten für Probeessen, in Rechnung zu stellen.
 


4. Zahlungsbedingungen
4.1    Falls nicht anders im Angebot vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort und ohne Abzug zahlbar.


4.2    Bei Überschreitung von Zahlungsfristen sind vom Kunden Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe zu zahlen, wobei uns das Recht zusteht, einen uns etwa entstandenen höheren Verzugsschaden geltend zu machen.


4.3    Wir sind berechtigt, aufgelaufene Forderungen nach entsprechender Mahnung mit Fristsetzung  jederzeit faellig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.


4.4    Wir sind berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung u. Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.     Bei Auftragsbestätigung wird eine Anzahlung von 50 % ab einem Nettoauftragswert von 1.000 € fällig.

​

4.5 Bei Anzahlung und Vertragsunterzeichnung behalten wir 9 % Bearbeitungsgebühr bei jeglicher Stornierung ein.


5. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

5.1    Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.


5.2    Außerdem ist der Kunde zur Ausuebung eines Zurueckbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

 
6. Leistungsverweigerungs- und Rücktrittsrecht
6.1    Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, sind wir in diesem Zeitraum berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden für den gleichen Veranstaltungstag vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von uns auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

 

6.2    Wir können die uns obliegende Leistung verweigern, bis der Kunde die vereinbarten Zahlungen geleistet hat. Hierdurch entstehende Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden.

6.3    Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelhafte Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so können wir unsere Leistung verweigern, bis der Kunde die vereinbarte Zahlung oder Sicherheit für diese Zahlung leistet. Wir sind in diesem Falle berechtigt, eine angemessene Frist zu bestimmen, in welcher der Kunde Zug um Zug nach Wahl des Kunden die vereinbarte Zahlung oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist können wir vom Vertrag zurücktreten.


6.4    Erbringt der Kunde die fällige Zahlung nicht vertragsgemäß, so können wir dem Kunden eine angemessene Frist zur Zahlung setzen. Nach erfolglosem Ablauf der Frist können wir vom Vertrag zurücktreten.


6.5    Ferner sind wir berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen; Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden; wir begründeten Anlass zur Annahme haben, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen unseres Unternehmens in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von uns zuzurechnen ist oder die Veranstaltung gegen die öffentliche Ordnung und Sicherheit verstößt.


6.6    Wir haben den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.


6.7    Bei berechtigtem Rücktritt von uns entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

 

 
7. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung), Aufwandspauschale
7.1    Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit uns geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung von uns. Erfolgt diese nicht, so sind sämtliche Kosten sowie bei Dritten veranlasste Leistungen, abzüglich ersparter Aufwendungen, auch dann zu zahlen, wenn der Kunde die vertragliche Leistung nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung unsererseits zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht besteht.


7.2    Sofern zwischen uns und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom
Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber uns ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß (1) Satz 3 vorliegt.


7.3    Nach Vertragsabschluss - 2 Wochen Widerrufsrecht (gerechnet ab vorliegen des unterschriebenen Vertrags)

1 Jahr (365 Tage) vor VA - 30% Stornogebühr (1 Jahr - 6 Monate 1 Tag= 365 - 181 Tage)

6 Monate (180 Tage) vor VA - 50% Stornogebühr (6 Monate - 3 Monate 1 Tag= 180 - 91 Tage)

3 Monate (90 Tage) vor VA - 70% Stornogebühr (3 Monate - 2 Wochen = 90 - 15 Tage)

2 Wochen (14 Tage) vor VA - 100% Stornogebühr (2 Wochen - VA-Tag = 14 - 0 Tage)


7.4    Speziell für den Kunden angefertigte Artikel werden dem Kunden unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung mit 100% der Kosten (Waren-, Liefer- und Arbeitskosten) in Rechnung gestellt.


7.5    Bei Berechnung der Fristen wird der Tag des Eingangs der Stornierung nicht mitgerechnet.


7.6    Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Auftragnehmer der eines höheren Schadens vorbehalten.


7.7    Der Kunde kann vom Vertrag zuruecktreten, wenn der Angebotspreis 10% ueber dem Preis des ursprünglich vereinbarten Angebotes liegt.



8. Änderungen der Teilnehmerzahl, der Veranstaltungszeit

und des Veranstaltungsortes
8.1    Jegliche Änderungen der Teilnehmerzahl, der Veranstaltungszeit sowie des Veranstaltungsortes müssen uns schriftlich mitgeteilt werden und bedürfen der Zustimmung von uns (E-mail ausreichend). Diese Änderungen können bis spätestens 10 Werktage vor VA-Termin einmalig kostenfrei angepasst werden. Das beauftragte Personal und Equipment wird dementsprechend angepasst.


8.2    Bei Personenreduzierungen gegenüber der bestellten Anzahl, die über 15% liegen, sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

​

8.3 Jegliche Änderungen im bestehenden Angebot werden mit 50,- € netto verrechnet. Bei einer möglichen Anpassung erhalten Sie das angepasste Angebot parallel mit der Rechnung.


8.4    Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- und / oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmen wir diesen Abweichungen zu, so können wir die zusätzliche Leistungsbereitschaft sowie zusätzliche Kosten / Aufwendungen (z.B. Folgeveranstaltungen, Personal) angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, uns trifft das Verschulden.

 

 
9. Gefahrenübergang, Beanstandungen

9.1    Bei Anlieferung der Ware hat der Kunde diese zu prüfen. Mit Übernahme geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung usw. auf den Kunden über.


9.2    Beanstandungen sind unverzüglich mitzuteilen, damit wir die Möglichkeit erhalten, schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen bzw. die Vertragsgemäßheit der Lieferungen und Leistungen herzustellen. Soweit dies wegen der Natur des Mangels/ der Störung oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder dem Kunden nicht zuzumuten ist, müssen Mängelrügen in jedem Fall unverzüglich schriftlich (E-Mail ausreichend) anlässlich der Rückgabe des Eigentums an uns erhoben werden. Der Kunde ist verpflichtet, einen ihm entstehenden Schaden möglichst gering zu halten.


9.3    Bei Veranstaltungen ohne von unserer Seite gestelltes Personal ist der Kunde verpflichtet, überlassenes Geschirr, Gläser usw. abholbereit in die jeweils hierfür vorgesehenen Behältnisse einzuraeumen. Nicht erledigte Aufräumarbeiten werden dem Kunden nach dem Aufwand für deren Erledigung in Rechnung gestellt.
 

10. Haftung, Haftungsbeschränkungen, Verjährung
10.1 Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist.


10.2 Alle von uns zur Verfügung gestellten Gegenstände wie Geschirr, Besteck, Gläser, Kaffeemaschinen, Platten, Bestuhlung, Zelte, Dekorationsartikel usw. bleiben in unserem Eigentum. Fehlende oder beschädigte Teile werden dem Kunden bei Rücknahme zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er Für alle Schäden am Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.


10.3 Wir können vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten, wie z.B. Versicherungen, Kaution, Bürgschaften verlangen.


10.4 Ist der Besteller nicht der Kunde bzw. Veranstalter selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.


10.5 Soweit in diesen Bestimmungen nichts Abweichendes vereinbart ist, sind alle Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden jedweder Art, auch von Aufwendungsersatz und mittelbaren Schäden ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt auch dann, wenn wir Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen eingesetzt haben.


10.6 Abweichend von Ziffer (5.) haften wir jedoch, wenn uns, unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last faellt sowie in allen Fällen, in denen wir, unsere Vertreter oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft gegen wesentliche Vertragspflichten verstoßen haben und der Vertragszweck dadurch insgesamt gefaehrdet wird.


10.7 „Wesentliche Vertragspflichten" sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Falle der Verletzung solcher wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung bei nur leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schäden beschränkt.


10.8 Der Haftungsausschluss gilt schließlich nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz oder wenn eine Garantie für die Beschaffenheit oder die Haltbarkeit des Liefergegenstands übernommen wurde. Weiter gilt der Haftungsausschluss nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.


10.9 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.


10.10 Der Kunde haftet für die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellten Leistungen.


10.11 Für die Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentl.-rechtl. Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA, KSK etc. hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten und hält uns ausdrücklich von solchen Ansprüchen frei.


10.12 Alle Ansprüche gegen uns verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.


10.13 Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns beruhen.

 

 
11. Werbung
11.1 Erfolgt eine Veröffentlichung oder Werbung ohne schriftliche Zustimmung und werden dadurch wesentliche Interessen von uns beeinträchtigt, so
   haben wir das Recht, die Veranstaltung abzusagen. Entstehende Kosten, mögliche Schadensersatzforderungen und entgangene Einnahmen hat der
   Kunde zu tragen.

 


12. Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser AGBs müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.


12.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Unternehmens.


12.3 Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten, ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz unseres Unternehmens. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfuellt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz unseres Unternehmens.


12.4 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.


12.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, nichtig sein oder werden, oder ist eine Lücke enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden unwirksame Bestimmungen durch solche ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

​

(Stand 06.01.2021)

payment methods
bottom of page